Positive Merkmale | (Punkte) | ||
---|---|---|---|
![]() |
Keine künstlichen Farbstoffe | (1) | |
![]() |
Keine Geschmacksverstärker | (2) |
ⓘ
Geschmacksverstärker, wie zum Beispiel Glutamat, werden in der Lebensmittelindustrie verwendet, um den Geschmack von Speisen zu verbessern. Glutamat ist ein natürlicher Geschmacksverstärker, der in vielen Lebensmitteln vorkommt, aber auch als Zusatzstoff (Mononatriumglutamat oder E621) verwendet wird. Die Sicherheit von Geschmacksverstärkern, insbesondere von Glutamat, ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen und Diskussionen. Es besteht der Verdacht von gesundheitlichen Nebenwirkungen, daher sollten Produkte ohne Geschmacksverstärker bevorzugt werden.
Geschmacksverstärker, wie zum Beispiel Glutamat, werden in der Lebensmittelindustrie verwendet, um den Geschmack von Speisen zu verbessern. Glutamat ist ein natürlicher Geschmacksverstärker, der in vielen Lebensmitteln vorkommt, aber auch als Zusatzstoff (Mononatriumglutamat oder E621) verwendet wird. Die Sicherheit von Geschmacksverstärkern, insbesondere von Glutamat, ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen und Diskussionen. Es besteht der Verdacht von gesundheitlichen Nebenwirkungen, daher sollten Produkte ohne Geschmacksverstärker bevorzugt werden.
|
![]() |
Glutenfrei | (2) | |
![]() |
Keine Konservierungsstoffe | (2) | |
![]() |
Sojafrei | (1) | |
![]() |
Vegan | (1) | |
![]() |
Vegetarisch | (1) | |
![]() |
Zuckerfrei | (1) |
ⓘ
Ohne den Zusatz von Zucker. Zuckeraustauschstoffe gelten als zuckerfreie Produkte.
Die Deklarationen für Lebensmittel sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt.
Diese Regelung erlaubt es, Produkte als "zuckerfrei" zu deklarieren, wenn sie keine zusätzlichen Mono- oder Disaccharide wie Glukose, Fruktose und Saccharose enthalten
Ohne den Zusatz von Zucker. Zuckeraustauschstoffe gelten als zuckerfreie Produkte.
Die Deklarationen für Lebensmittel sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt.
Diese Regelung erlaubt es, Produkte als "zuckerfrei" zu deklarieren, wenn sie keine zusätzlichen Mono- oder Disaccharide wie Glukose, Fruktose und Saccharose enthalten
|
Negative Merkmale | (Punkte) | ||
---|---|---|---|
![]() |
Produkt enthält Cellulose | (-1) |
ⓘ
In Nahrungsergänzungsmitteln wird Cellulose häufig als vegane Kapselhülle (z. B. Hydroxypropylmethylcellulose) sowie als Füllstoff, Bindemittel oder Verdickungsmittel (z. B. mikrokristalline Cellulose) eingesetzt. Diese Stoffe gelten in üblichen Mengen als sicher. In Einzelfällen können sie jedoch bei empfindlichen Personen Verdauungsbeschwerden wie Blähungen oder Durchfall verursachen, insbesondere bei übermäßigem Verzehr. Wer darauf empfindlich reagiert, sollte auf Produkte mit Cellulose verzichten.
In Nahrungsergänzungsmitteln wird Cellulose häufig als vegane Kapselhülle (z. B. Hydroxypropylmethylcellulose) sowie als Füllstoff, Bindemittel oder Verdickungsmittel (z. B. mikrokristalline Cellulose) eingesetzt. Diese Stoffe gelten in üblichen Mengen als sicher. In Einzelfällen können sie jedoch bei empfindlichen Personen Verdauungsbeschwerden wie Blähungen oder Durchfall verursachen, insbesondere bei übermäßigem Verzehr. Wer darauf empfindlich reagiert, sollte auf Produkte mit Cellulose verzichten.
|
![]() |
1x Einzeldosis überschritten | (-2) |
ⓘ
Wasserlösliche Mikronährstoffe werden bei Überdosierungen über den Urin ausgeschieden. Zu hohe Überschreitungen können hierbei zur Belastung der Nieren führen.
Bei fettlöslichen Mikronährstoffen kann eine Überdosierung unter Umständen zu Vergiftungserscheinungen und Leberschäden führen.
Wasserlösliche Mikronährstoffe werden bei Überdosierungen über den Urin ausgeschieden. Zu hohe Überschreitungen können hierbei zur Belastung der Nieren führen.
Bei fettlöslichen Mikronährstoffen kann eine Überdosierung unter Umständen zu Vergiftungserscheinungen und Leberschäden führen.
|
Nährstoff | Menge pro Dosis (1 Stück) | Enthaltene Wirkstoffe |
---|---|---|
Vitamin B2 (Riboflavin) |
100 mg
Maximale Einzeldosis von 25.0 mg überschritten
|
Vitamin B2 (Riboflavin)
|
ⓘ
Produkte ohne Überschreitung der Einzeldosis
Produkte ohne Überschreitung der Einzeldosis
|