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Keine künstlichen Aromastoffe |
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Keine künstlichen Farbstoffe |
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GMO freies Produkt (Keine Gentechnik) |
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Keine Geschmacksverstärker |
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Geschmacksverstärker, wie zum Beispiel Glutamat, werden in der Lebensmittelindustrie verwendet, um den Geschmack von Speisen zu verbessern. Glutamat ist ein natürlicher Geschmacksverstärker, der in vielen Lebensmitteln vorkommt, aber auch als Zusatzstoff (Mononatriumglutamat oder E621) verwendet wird. Die Sicherheit von Geschmacksverstärkern, insbesondere von Glutamat, ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen und Diskussionen. Es besteht der Verdacht von gesundheitlichen Nebenwirkungen, daher sollten Produkte ohne Geschmacksverstärker bevorzugt werden.
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Glutenfrei |
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Herstellung Made in Germany, Österreich oder Schweiz |
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Keine Konservierungsstoffe |
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Laborgeprüft (Schadstoffe, Schwermetalle) |
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Eine unabhängige Laborprüfung bei Nahrungsergänzungsmitteln bedeutet, dass die Reinheit und Qualität der Produkte durch externe Labore getestet wird, bevor sie an die Kunden geliefert werden. Diese Tests zielen darauf ab, Verunreinigungen wie Schwermetalle, Pestizide und Mikroorganismen zu identifizieren, um sicherzustellen, dass das Produkt sicher zu konsumieren ist.
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Produkt enthält teilweise Wirkstoffe aus natürlichen Quellen |
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Keine synthetischen Süßstoffe |
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Vegan |
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Vegetarisch |
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Wirkstoffgehalt laborgeprüft/kontrolliert - GMP zertifiziert |
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Während herkömmliche Standards nach Lebensmittelrecht nur die Reinheit und Hygiene kontrollieren, fordert die strengere GMP-Zertifizierung verpflichtend auch die Prüfung des tatsächlichen Wirkstoffgehalts. Regelmäßige Laboranalysen garantieren die exakte Dosierung und volle Stabilität aller Inhaltsstoffe – von der ersten bis zur letzten Kapsel über die gesamte Haltbarkeitsdauer. Die Produktion unter GMP-Zertifizierung gewährleistet höchste pharmazeutische Qualität und Reinheit.
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Zuckerfrei |
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Ohne den Zusatz von Zucker. Zuckeraustauschstoffe gelten als zuckerfreie Produkte.
Die Deklarationen für Lebensmittel sind in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt.
Diese Regelung erlaubt es, Produkte als "zuckerfrei" zu deklarieren, wenn sie keine zusätzlichen Mono- oder Disaccharide wie Glukose, Fruktose und Saccharose enthalten
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Keine Zusatz- oder Hilfsstoffe wie Emulgatoren, Stabilisatoren, Trennmittel, Verdickungsmittel, Überzugsmittel etc. |
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